AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
more than ads GmbH & Co. KG
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der more than ads GmbH & Co. KG, Johannes Kepler Straße 8, 54634 Bitburg (nachfolgend „Agentur“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Illustration, Webdesign, Social Media, SEO/SEA, Fotografie, Videoproduktion, Online-Marketing, Kampagnenbetreuung, Online-Shops, Texterstellung, Media Buying, Eventmarketing sowie strategische Beratung an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. Vertrag.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kunden auf Grundlage eines Angebots der Agentur zustande.
4. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt in gleich hohen Abschlagszahlungen, entsprechend der geschätzten Projektlaufzeit. (Beispiel: Bei einem Projektvolumen von 3.000 € und einer Laufzeit von drei Monaten werden drei Teilrechnungen zu je 1.000 € gestellt). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart, fällig. Werden die Rechnungen über einen Zeitraum von 60 Tagen nicht gezahlt, werden diese an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben.
5. Korrekturschleifen und Zusatzleistungen
Der Umfang von Korrekturschleifen wird im Angebot definiert. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert und zusätzlich berechnet. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand oder gemäß separater Vereinbarung abgerechnet.
6. Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Inhalten (z. B. Designs, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Illustrationen, Animationen) bei der Agentur. Eine Übertragung zeitlich und räumlich beschränkter Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche Erklärung (z. B. durch Rechnungstext). Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nicht gestattet.
7. Übertragung von Nutzungsrechten an Bildmaterial mit Models
Soweit im Rahmen der vertraglichen Leistungen Bild- oder Videomaterial erstellt wird, auf dem abgebildete Personen (Models) erkennbar sind, sichert die Agentur zu, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte vorliegen, um das Material vertragsgemäß zu verwenden. Die Rechte zur Nutzung des entsprechenden Materials – einschließlich des Rechts am eigenen Bild der Models – werden in dem Umfang, wie vertraglich vereinbart, sowohl an den Kunden als auch an die Agentur übertragen. Dies schließt insbesondere die Nutzung für Werbe-, Marketing- und Kommunikationszwecke in digitalen und analogen Medien ein.
Die Nutzungsrechte werden zeitlich, örtlich und inhaltlich im vertraglich vereinbarten Rahmen eingeräumt und gelten auch im Falle eines Namenswechsels, einer Umfirmierung oder sonstiger Rechtsnachfolge des Kunden oder der Agentur fort. Eine erneute Zustimmung der Models ist in diesen Fällen nicht erforderlich, sofern der Nutzungszweck unverändert bleibt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Rechte nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu nutzen und keine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe vorzunehmen, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur und – soweit erforderlich – der Models vorliegt.
8. Nutzungsrecht der Agentur zu Eigenwerbezwecken
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart – insbesondere im Rahmen sogenannter „White Label“-Leistungen – behält sich die Agentur das Recht vor, sämtliche im Rahmen des Auftrags entwickelten und realisierten Konzepte, Designs, Kampagnen, Projekte sowie sonstige Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf Social Media, in Pitches sowie in sonstigen Werbemitteln der Agentur.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass hierbei Name, Logo und ggf. öffentlich zugängliche Inhalte des Projekts als Teil der Referenznennung verwendet werden dürfen. Eine Nutzung, die über die übliche Eigenwerbung hinausgeht oder Geschäftsgeheimnisse betrifft, erfolgt nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Kunden.
9. Rechtliche Prüfung von Werbeinhalten
Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine rechtliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringt. Bei rechtlichen Unklarheiten oder Zweifeln hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeinhalten – insbesondere im Hinblick auf irreführende Aussagen, gesundheitsbezogene Angaben („Health Claims“), Anforderungen des Jugendschutzes, Altersfreigaben oder sonstige regulatorische Vorgaben – wird dem Kunden empfohlen, vor Veröffentlichung eine externe rechtliche Prüfung durch eine hierfür qualifizierte Rechtsberatung vornehmen zu lassen.
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte liegt beim Kunden. Eine Haftung der Agentur für etwaige rechtliche Verstöße, die auf fehlende oder unzureichende rechtliche Prüfung durch den Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
10. Nicht ausgewählte Konzepte und Entwürfe
Sämtliche im Rahmen von Pitches, Präsentationen oder Projektentwicklungen erstellten, jedoch vom Kunden nicht ausgewählten oder nicht genutzten Konzepte, Entwürfe, Logos, Grafiken, Slogans oder sonstige kreative Leistungen bleiben uneingeschränktes Eigentum der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen, die im Rahmen unverbindlicher Angebots- oder Pitchphasen erbracht wurden.
Die Agentur ist berechtigt, diese nicht übernommenen Leistungen jederzeit anderweitig zu verwenden, weiterzuentwickeln oder an Dritte – einschließlich Wettbewerber des Kunden – zu veräußern oder zu lizenzieren, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Ein etwaiger Ausschluss der Weiterverwertung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde.
11. Einsichtnahme in Kommunikationsinhalte im Rahmen der Betreuung
Sofern im Rahmen der vertraglichen Leistungen Zugangsdaten zu bestehenden Social-Media-Kanälen oder anderen Online-Plattformen an die Agentur übermittelt oder solche Kanäle im Auftrag des Kunden neu erstellt werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur – zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer betreuenden und administrativen Tätigkeiten – Einsicht in sämtliche dort empfangenen und versendeten Nachrichten sowie Interaktionen nehmen darf.
Dies gilt ebenso für Bewerbungs-, Kontakt- oder andere Formulare, die über Websites oder Social-Media-Plattformen betrieben und durch die Agentur technisch oder inhaltlich betreut werden. Eine professionelle Pflege, Auswertung und Beantwortung der eingehenden Kommunikation ist ohne diese Einsichtnahme nicht möglich.
Die Agentur verpflichtet sich, mit allen eingesehenen Informationen vertraulich und im Rahmen der vereinbarten Leistungen umzugehen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich zustimmt.
12. Einsatz von Recruiting-Tools
Im Rahmen der angebotenen Leistungen kann die Agentur digitale Recruiting-Tools zur Optimierung des Bewerbungsprozesses bereitstellen oder integrieren. Ziel dieser Tools ist es, den Bewerbungsprozess für potenzielle Bewerber zu erleichtern und – sofern möglich – eine höhere Anzahl an eingehenden Bewerbungen für den Kunden zu generieren.
Die Agentur übernimmt jedoch keine Gewähr für die Qualität, Eignung oder Vollständigkeit der eingehenden Bewerbungen. Die Verantwortung für die Sichtung, Bewertung und Auswahl geeigneter Kandidat:innen liegt ausschließlich beim Kunden. Die Agentur tritt in diesem Zusammenhang weder als Arbeitgeber noch als Personalvermittler auf und steht in keinem arbeits- oder vertragsrechtlichen Verhältnis zu den Bewerber:innen.
Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Agentur und dem Bewerbungsprozess oder den daraus resultierenden Entscheidungen des Kunden besteht nicht.
13. Haftungsausschluss bei Störungen der Datenübertragung
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verzögerungen, Störungen oder den Ausfall bei der Übertragung oder Auslieferung von Daten und Nachrichten entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen. Dies gilt insbesondere für technische Störungen, Serverausfälle, Netzwerkprobleme, Fehler von Drittanbietern (z. B. Hosting- oder E-Mail-Dienste) oder sonstige, außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegende Umstände.
Der Kunde ist für die regelmäßige Kontrolle der Kommunikationskanäle sowie für die Sicherung übermittelter Daten selbst verantwortlich.
14. Haftungsausschluss bei Störungen von Shop-Produkten und Online-Shops
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Störungen, Ausfälle oder Fehler bei der Funktionsweise von Online-Shops, Shop-Produkten oder der zugehörigen Infrastruktur (z. B. Zahlungssysteme, Bestellprozesse, Produktdarstellungen) entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur. Dies gilt auch für technische Probleme, die durch Dritte (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister oder Softwareanbieter) verursacht werden.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion des Online-Shops und die Qualität der Shop-Produkte liegt beim Kunden. Die Agentur stellt lediglich die technischen und gestalterischen Dienstleistungen zur Verfügung und haftet nicht für den reibungslosen Betrieb oder etwaige Geschäftsverluste des Kunden aufgrund von Störungen oder Fehlern im Shop-Betrieb.
15. Haftungsausschluss für Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit
Die Agentur übernimmt keine Haftung und gewährt keine Rechtssicherheit für die Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung, die unter Umständen über Drittanbieter erstellt oder bereitgestellt werden. Diese werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen rechtlichen Vorgaben. Änderungen in der Rechtsprechung oder der gesetzlichen Lage können jedoch zu Anpassungen führen, die nicht immer umgehend berücksichtigt werden.
Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für die Barrierefreiheit von Websites oder Webseiteninhalten, da sich die gesetzlichen Regulierungen und Anforderungen hierzu laufend ändern können. Es obliegt dem Kunden, die Seiten regelmäßig auf die Einhaltung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.
16. Abschluss des Design- und Programmierungsprozesses
Mit der finalen Freigabe der Website durch den Kunden und dem anschließenden Live-Gang gilt der Design- und Programmierungsprozess als abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Anpassungen oder Änderungen mehr im Rahmen des ursprünglichen Projekts vorgenommen.
Sollten nach dem Live-Gang nachträgliche Änderungswünsche, Ergänzungen oder Anpassungen durch den Kunden gewünscht werden, so werden diese separat und nach Aufwand abgerechnet. Die Agentur stellt dem Kunden hierfür ein separates Angebot, das die zusätzlichen Kosten und den Aufwand für die gewünschten Änderungen umfasst.
17. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Zugangsdaten, Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos), technische Informationen sowie notwendige Entscheidungen und Rückmeldungen.
Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand, der der Agentur infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
18. Lizenzen und Drittmaterial
Die Agentur beschafft im Auftrag des Kunden Lizenzen für Schriften, Stockbilder oder ähnliche Materialien. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lizenzierung und Nutzung liegt beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Lizenzangaben entstehen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.
19. Verwendung von AI-Tools
Die Agentur behält sich den Einsatz von künstlicher Intelligenz (z. B. für Textgenerierung, Bildbearbeitung oder Analysezwecke) im Rahmen der Projektumsetzung vor. Es kann dabei zu einer Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Daten durch externe AI-Tools kommen. Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz dieser Tools sowie der damit verbundenen Datenverarbeitung einverstanden.
20. Haftung
20.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen (z. B. Kampagnen, Inhalte, Werbemittel, Webseiten etc.) trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder sonstige spezielle Werbegesetze. Die Agentur ist verpflichtet, auf erkennbare rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden. Handelt die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden trotz geäußerter rechtlicher Bedenken, stellt der Kunde die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Mitteilung rechtlicher Bedenken durch die Agentur hat unverzüglich zu erfolgen. Erscheint eine rechtliche Prüfung durch eine externe, sachkundige Stelle notwendig, trägt der Kunde nach Absprache die Kosten.
20.2. Die Agentur haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Aussagen über Produkte und Leistungen des Kunden in Werbemaßnahmen. Ebenso haftet die Agentur nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit (z. B. Marken-, Patent- oder Urheberrecht) von im Rahmen des Projekts gelieferten Konzepten, Entwürfen oder Ideen.
20.3. Eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit besteht unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
20.4. Für sonstige Schäden haftet die Agentur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
20.5. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt § 44a TKG unberührt.
20.6. Eine weitergehende Haftung der Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
20.7. Bei der Vergabe von Druckaufträgen im Namen des Kunden gelten die branchenüblichen Toleranzen der Druckereien. Der Kunde erkennt Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflage an.
20.8. Für den Verlust von Daten oder Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Agentur nur im Rahmen der oben genannten Regelungen und nur, sofern der Verlust nicht durch angemessene Sicherungsmaßnahmen des Kunden – insbesondere durch tägliche Backups – vermeidbar gewesen wäre.
21. Termine und Fristen
Von der Agentur genannte Fristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine bedürfen der Schriftform.
Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche erforderlichen Mitwirkungspflichten (vgl. Ziffer 7) rechtzeitig und vollständig erfüllt. Bei Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen – insbesondere durch höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen, Arbeitsausfälle oder verspätete Mitwirkung des Kunden – verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.
Kommt es zu einer Verzögerung, wird die Agentur den Kunden zeitnah darüber informieren und – sofern möglich – einen neuen, realistischen Termin benennen.
22. Offene Daten, Arbeitsunterlagen und Editierbare Arbeitsdateien
Die Agentur schuldet dem Kunden ausschließlich die im Angebot oder im Rahmen des Projekts definierten Endformate (z. B. PDF, JPG, MP4, HTML, o. ä.). Ein Anspruch auf Herausgabe offener bzw. editierbarer Daten wie z. B. InDesign-, Photoshop-, Premiere-, Illustrator-, WordPress-, oder Rohdateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Herausgabe solcher Daten kann – nach vorheriger Absprache – gegen gesonderte Vergütung erfolgen. Die Entscheidung über eine Herausgabe liegt im Ermessen der Agentur.
23 . Leistungen Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten externe Dienstleister, freie Mitarbeiter oder andere Dritte als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzusetzen. Diese handeln im Auftrag der Agentur, nicht des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur im Rahmen eines Projekts eingesetzte freie Mitarbeiter oder Dritte ohne vorherige Zustimmung der Agentur für die Dauer von 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts weder direkt noch indirekt mit eigenen oder fremden Projekten zu beauftragen.
24. Media-Planung und Media-Durchführung
24.1. Bei der Durchführung von Media-Planungsaufträgen handelt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen, basierend auf den ihr zugänglichen Informationen und den allgemein verfügbaren Marktforschungsdaten der Medien. Die Agentur garantiert jedoch nicht den Erhalt eines bestimmten werblichen Erfolgs durch die geplanten Maßnahmen.
24.2. Im Fall umfangreicher Media-Dienstleistungen ist die Agentur berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden einen Teil der Fremdkosten vorab in Rechnung zu stellen. Die Schaltung der Media-Maßnahmen bei den entsprechenden Medien erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Sollte es aufgrund verspäteter Zahlungen des Kunden zu Verzögerungen bei der Schaltung der Werbemaßnahmen kommen, übernimmt die Agentur keine Haftung für eventuelle Nichteinhaltungen von Schaltterminen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur ist in diesem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus berechnet die Agentur 10 % Bearbeitungsgebühr vom festgelegten Media-Budget, sollte die Zahlung des Media-Budgets über die Zahlungsmittel der Agentur durchfgeführt werden.
25. Geheimhaltung
25.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Inhalte der abgeschlossenen Verträge sowie alle bei der Durchführung des Projekts gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.
25.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
26. Eigentumsvorbehalt
Alle im Rahmen des Projekts gelieferten Leistungen (z. B. Designs, Texte, Medien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung die Erlaubnis, die gelieferten Arbeiten zu nutzen und einzusetzen.
27. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle ihr im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
28. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bitburg soweit rechtlich zulässig – der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.